Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Unsere AGB gelten für alle Kaufverträge mit unseren Geschäftpartnern, im folgenden Käufer genannt. Abweichungen von diesen AGB - insbesondere die Geltung von abweichenden Geschäftsbedingungen des Käufers - bedürfen unserer ausdrücklichen schriftl. Anerkennung. An unseren Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Wir verpflichten uns, vom Käufer als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. Wir sind berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Käufer an Dritte weiterzugeben. Für die Übertragung und Verpfändung seiner Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der Käufer unserer Zustimmung.

2. Angebot, Abschluss des Kaufvertrages
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Käufer ist an die Bestellung 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn wir innerhalb dieser Frist die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes schriftl. bestätigen oder die Lieferung ausgeführt haben.
Alle anderen Vereinbarungen, auch Nebenabreden, sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir sie unverzüglich schriftl. bestätigt haben. Die Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben (z. B. Produktdaten) in den Beschreibungen, Prospekten und anderen Unterlagen, die von uns erstellt und/oder unseren Offerten zugrunde gelegt werden, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Sie befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen und begründen für uns keinerlei Haftung. Bei Verkauf nach Muster gewährleisten diese lediglich eine fachgerechte Probemäßigkeit, wobei Zusicherungen aus Verwendungseignungen nicht übernommen werden. Zwischenzeitliche Verbesserungen sind möglich und geben dem Käufer keine Rechte.

3. Preise
Alle Angebots- und Verkaufspreise gelten mangels besonderer Vereinbarung für den Empfänger ab Werk einschließlich Verladung. Die Transportkosten für die Lieferungen an Empfänger werden gesondert berechnet. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzl. Höhe hinzu.
Die Preise sind Tagespreise. Sie basieren auf den jeweiligen Gestehungskosten zum Tage der Angebotsabgabe. Sollte die Lieferung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Angebotsabgabe erfolgen und sollten sich die Gestehungskosten ändern, so bleibt uns vorbehalten, diejenigen Preise zu berechnen, die sich am Tage der Lieferung ergeben. Das gilt nur dann nicht, wenn wir das Überschreiten der Frist von 30 Tagen nach Angebotsabgabe schuldhaft zu vertreten haben. Preisbeanstandungen müssen unverzüglich nach Erhalt der Rechnung erfolgen.

4. Lieferung
Allgemeines - Die Lieferung erfolgt ab Werk. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftl. Auftragsbestätigung maßgebend. Sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt, ist im Falle eines Angebotes durch uns mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme durch den Käufer das Angebot maßgebend. Teillieferungen sind zulässig. Die von uns bei Lieferung besonders bezeichneten Pack- oder Transportmittel (z. B. Paletten, Container) gelten als von uns teilweise gestellt. Sie bleiben unser Eigentum und sind innerhalb von 4 Wochen frachtfrei an uns zurückzusenden. Gehen die Pack- oder Transportmittel innerhalb dieser Frist nicht in einwandfreiem Zustand bei uns ein, ist deren Wert zu ersetzen. Lieferzeit - Wir liefern innerhalb der vereinbarten, andernfalls innerhalb angemessener Frist. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Gefahr gemäß Punkt 6 übergegangen ist. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Erfüllung von vorausgehenden Pflichten des Käufers, etwa der Beibringung zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Die Lieferfrist endigt nicht vor dem Ablauf einer angemessenen Frist nach Erfüllung der Vorleistungspflichten durch den Käufer.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen sowie beim Eintritt anderer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Hindernisse bei Unterlieferern eintreten oder wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
Im Falle des Eintritts solcher Hindernisse sind wir auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer deshalb irgendwelche Ansprüche zu stehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Käufer unverzüglich mitteilen.
Lieferverzögerungen Lieferverzug durch uns tritt erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist ein. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach der Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, bei Lagerung in unserem Werk mindestens 1/2 vom Hundert des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Statt der Berechnung von Lagerungskosten sind wir auch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu Verfügen und den Käufer mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. Ist die Abnahme von Teillieferungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vereinbart, so gilt eine annähernd gleichmäßige Verteilung der Lieferung auf den Zeitraum als mitvereinbart.

5. Zahlung
Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Käufers sind nur statthaft, soweit die Gegenansprüche rechtkräftig festgestellt worden sind. Schecks und Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und lediglich erfüllungshalber angenommen. Eine Stundung oder ein Verzicht auf Rechte aus einem bereits eingetretenen oder drohenden Verzug ergibt sich aus der Annahme nicht. Alle die durch die Hereinnahme eines Schecks oder eines Wechsels verursachten Kosten trägt der Käufer. Die Kosten sind unmittelbar nach ihrer Geltendmachung zu erstatten. Wir haften insoweit nicht für die rechtzeitige oder ordnungsgemäße Vorlegung, für die Protesterhebung und Benachrichtigung oder für eine etwaige Zurückweisung.
Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 3 vom Hundert über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank, berechnet. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte - darüber hinaus berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen, sämtliche Stundungs-, Prolongations-, Ratenzahlungs- und sonstige Abreden über Finanzierung, Nachlässe und Sondervorteile aufzuheben und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

6. Gefahrübergang, Entgegennahme
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn wir noch andere Leistungen aufgrund besonderer Vereinbarung übernommen haben. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Käufer über. Für Transportschwierigkeiten jeder Art übernehmen wir keine Haftung. Bei Transporten welche durch uns durchgeführt werden, wird die Lieferung nach Möglichkeit durch uns und auf unsere Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet der seiner Rechte entgegenzunehmen.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen auch aus zukünftigen Lieferungen bereits geschlossener Verträge unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten, ohne dass uns daraus weitere Verbindlichkeiten entstehen. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
Für den Fall der Veräußerung tritt der Käufer schon jetzt die daraus entstehenden Forderungen gegen Dritte in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder bis zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Wir können den unter Vorbehaltseigentum stehenden Kaufgegenstand herausverlangen, wenn bei Zahlungsverzug ein begründeter Zweifel der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit besteht, entsprechende Androhung fruchtlos verstrichen ist oder wenn eine Gefährdung unseres Vorbehaltseigentums nach diesem Abschnitt eintritt. Solange sich der Liefergegenstand in unserem Vorbehaltseigentum befindet, sind wir berechtigt, ihn über den Transport hinaus auf Kosten des Käufers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, soweit nicht der Käufer selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung an andere übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu unterrichten. Die Geltendmachung der Rechte aus unserem Eigentumsvorbehalt sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der uns gewährten Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 vom Hundert, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Befreiung des Käufers nach unserer Wahl verpflichtet.

8. Haftung
Allgemeines - Wir haften in allen Fällen lediglich nach Maßgabe dieser AGB, vor allem nach Maßgabe der Vorschriften dieses Abschnitts. Weitergehende Ansprüche des Käufers oder Dritter sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter. Er gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
Haftung für Mängel - Als mangelhaft gelten nur diejenigen Waren oder Teile davon, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Herstellung, als unbrauchbar oder als in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Mängel der Lieferung können nur innerhalb von 14 Tagen nach deren Erhalt - versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Feststellung, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Ware - schriftl. geltend gemacht werden. Verzögert sich der Versand der Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so erlischt das Recht zur Geltendmachung von Mängeln spätestens 6 Monate nach Gefahrübergang. Mängel können nur insoweit geltend gemacht werden, als eine Überprüfung durch uns noch vor einer fachgerechten weiteren Verarbeitung oder Anwendung der Waren möglich ist. Ansprüche des Käufers auf Mängelhaftung verjähren in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Geltendmachung in 6 Monaten. Unsere Haftungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Ersetzte Waren werden unser Eigentum.
Zur Vornahme der uns notwendig erscheinenden Ersatzlieferung oder Nachbesserung hat uns der Käufer nach Abstimmung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wovon wir unverzüglich zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug sind, kann der Käufer den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten verlangen. Von den durch unsere Nachbesserung oder Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir - soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die angemessenen Kosten. Im übrigen trägt der Käufer die Kosten. Wegen der Nachbesserung und der Ersatzlieferung können Gewährleistungsansprüche lediglich innerhalb der Fristen für den ursprünglichen Liefergegenstand geltend gemacht werden. Diese Fristen verlängern sich jedoch um die Dauer der durch die Nachbesserung bzw. der durch die Ersatzlieferung verursachten Unterbrechung. Für die Verjährung der Gewährleistungsansprüche gilt dies entsprechend. Schadensersatz Unbeschadet der Regelungen in vorgenannten Absätzen ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den Rechnungswert unserer an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge begrenzt.

9. Rücktritts-, Minderungsrecht des Käufers
Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang unmöglich wird. Dasselbe gilt bei unserem Unvermögen. Der Käufer kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Waren die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Käufer die Gegenleistung entsprechend mindern. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Käufers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet. Befinden wir uns mit der Lieferung seit mehr als 2 Monaten in Verzug, so kann der Käufer ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer hat ferner ein Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages, wenn wir unserer Haftungsverpflichtung für Mängel gemäß trotz angemessener Nachfristsetzung innerhalb der Frist nicht nachkommen.

10. Anzuwendendes Recht
Für das Vertragsverhältnis, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. Die Anwendung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (UN -Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf) wird hiermit ausgeschlossen.

11. Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung ist der Sitz unseres Unternehmens in Dresden.

12. Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentl. Rechts oder ein öffentl.rechtlichen Sondervermögens ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz unseres Unternehmens in Dresden zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers zu klagen. Vorgenannte Gerichtsstandsklausel gilt auch dann, wenn der Käufer - ungeachtet seiner Eigenschaft als Voll-, Minder- oder Nichtkaufmann - seinen Wohnsitz oder seinen Sitz in einem Vertragsstaat der Europäischen Gemeinschaften hat und wenn dies schriftlich besonders vereinbart oder wenn eine solche Vereinbarung schriftl. besonders bestätigt wird.

13. Wirksame Teilnichtigkeit
Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.